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Hildesheim,

Niederlegen von Bauwerken

Die Bergungsgruppen des THW Hildesheim üben das Sichern von Gebäuden sowie das Niederlegen von Bauwerksteilen

Abtragen einer Wand mit einem kleinen Aufbrechhammer.

Eine wichtige Aufgabe des THW ist der Einsatz bei Gebäudeschäden. Wenn nach Gasexplosionen oder Unfällen mit Fahrzeugen Gebäude beschädigt sind, dann gehört es zu den Aufgaben der THW Bergungsgruppen diese Gebäude zu sichern bzw. die Gefahr die von ihnen ausgeht zu beseitigen. Dafür hat das THW verschiedene Einsatzmittel zur Verfügung. Wenn das Bauwerk zur Rettung der Bewohner gesichert werden muss um den Rettungskräften ein sicheres Arbeiten zu ermöglichen, dann kommen Stützkonstruktionen aus Holz oder Baustützen und dem Einsatzgerüstsystem zum Einsatz. Wenn aber Bauwerke oder Bauwerksteile eine Gefahr für die Sicherheit darstellen und akut einsturzgefährdet sind müssen sie unter umständen sofort beseitigt werden und dann kommen die Bergungsräumgeräte (Bagger und Radlader) zum Einsatz oder das Bauwerk wird mit einer gezielten Sprengung zu fall gebracht. Aber auch die ebengenannten Mittel sind nicht immer Zielführend, manchmal muss man komplette Bauwerke und Bauwerksteile auch von Hand abtragen um Folgeschäden zu vermeiden. Die Bergungsgruppen nutzten deshalb die Gelegenheit das Abstützen von Gebäuden sowie das Niederlegen von Bauwerksteilen an einem Abrissgebäude zu üben. Das Übungsobjekt, ein über 100 Jahre altes Fachwerkhaus das einem Neubau weichen soll, bot dafür perfekte Übungsmöglichkeiten für die Helfer. Erst kamen die Windenstützen zum Einsatz um das Holzständerwerk zu stützen und danach konnten einzelne Bauwerksteile/Wände von Hand, mit Hammer und Meisel bzw. dem Bohr- und Aufbrechhammer beseitigt werden. Nach dem entfernen der Wände wurden dann Neue Stützen aus Holz eingezogen und gesichert. Diese Ausbildung gab den Helfern die Möglichkeit das bereits Vorhandene Wissen zum Einsatz bei Gebäudeschäden zu vertiefen und sich so optimal auf mögliche Einsatzsituationen vorzubereiten.

Ein besonderer Dank gilt dem Eigentümer, für die Bereitstellung des Übungsobjektes.

Text: Dietmar Ernst

Bilder: Stefan Menzel und Andreas Böker


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