Aufgaben des Sprengberechtigten

 Der Sprengberechtigte  (SpBe) übernimmt unter Einsatz der Sprengtechnik  Aufgaben zur Rettung von Menschen und Tieren, zur Erhaltung bedeutender Sachwerte sowie zur Beseitigung von Gefahrenquellen.

  • Sprengungen von Bauwerken und Bauwerksteilen bei Einsturzgefahr, zur Schaffung von Zugängen und Zuwegungen oder zur Beräumung von Trümmern.
  • Öffnungssprengungen zur Schaffung von Zugängen und Öffnungen in Bauwerken z.B. zur Rettung von Personen oder als Rauchabzug / Brandherd-Zugang zur Unterstützung der Feuerwehr.
  • Holzsprengungen zum Trennen/Beseitigen von Holzkonstruktionen, Bäumen, Ästen, Windbruch, zur Räumung von Verkehrswegen
  • Sprengungen von Metallbauteilen zum Niederlegen und Trennen von Gittermasten, zum Trennen / Lösen von Stahlbauteilen, Schienen, Drahtseilen etc., zum Öffnen von Metall- und Druckbehältern.
  • Gesteins- und Felssprengungen bei Erdrutsch oder Felssturzgefahr, zur Materialgewinnung für den Bau von Behelfsstrassen/ -wegen, Knäppersprengungen, etc. 
  • Sprengungen am und im Wasser, insbesondere das Sprengen von Dämmen bzw. Deichen bei extremen Hochwasserlagen, Sprengen von verkeiltem Treibgut vor Brücken und Einlässen, Unterwassersprengungen (in Zusammenarbeit mit entsprechend ausgebildeten Einsatztauchern). 
  • Eissprengungen zum Auflösen von Eisflächen vor Bauwerken und zur Beseitigung von aufgestautem Eis zur Abwehr von Überflutungen.
  • Löschsprengungen zum Bekämpfen von Flächen- und Waldbränden zur Unterstützung der Feuerwehren
  • Kultursprengungen im Natur- und Umweltschutz, zur Anlage von  Feuchtbiotopen, Stubbensprengungen.
  • Sonstige Sprengarbeiten wie Mastloch- und Grabensprengungen
  • Pyrotechnik zur Schadensdarstellung bei Übungen.

 

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Ansprechpartner Sprengtechnik

Dietmar Ernst

Sprengberechtigter

 

Tel: 0160/6448639

eMail: ov-hildesheim(at)thw.de

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